Arbeitsrecht

Der Bereich des Arbeitsrechts ist infolge des den Alltag bestimmenden Arbeitslebens für fast alle ständig von Relevanz. Da es in Deutschland kein Arbeitsgesetzbuch gibt, sind arbeitsrechtliche Fragen aus einer Vielzahl von Vorschriften und der sich ständig ändernden Rechtsprechung zu beantworten. Aus diesem Grunde ist eine qualifizierte und frühzeitige Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts besonders wichtig, um gute Ergebnisse zu erzielen.

 

Bei der Beratung des Arbeitnehmers steht in aller Regel die vorübergehende Unterstützung in kritischen Situationen, wie Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Betriebsänderung im Vordergrund. Bei dem Arbeitgeber wird Wert auf eine kontinuierliche arbeitsrechtliche Begleitung unter Anfertigung von Vertragsentwürfen, Beantwortung komplexer Fragestellungen bis hin zur Prozessvertretung im Streitfall gelegt. Unser vorrangiges Ziel ist es dabei, gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Eine frühzeitige Verständigung zwischen den Parteien führt in der Regel dazu, dass beide Parteien das juristisch und wirtschaftlich beste Ergebnis erzielen können.

 

Unsere Leistungen für Arbeitgeber umfassen:

  • Gestaltung von individuellen Arbeitsverträgen
  • Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung bei Betriebsänderungen
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnungen und Kündigungen
  • Beratung über Schutzvorschriften (Elternzeit, Schwerbehinderung, Gleichbehandlung oder Befristung)
  • Beratung und Vertretung vor den Arbeitsgerichten

 

Unsere Leistungen für Arbeitnehmer umfassen:

  • Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen
  • Vertragsauslegung
  • Abmahnung und Kündigung
  • Inanspruchnahme und Durchsetzung von Schutzrechten, wie Urlaub, Elternzeit, Schwerbehinderung sowie Gleichbehandlung
  • Arbeitgeberinsolvenz