Das Höferecht stellt ein Sonderecht dar für Grundstücke, die in die Höferolle eingetragen sind. Für einen Hof im Sinne der Höfeordnung gilt ein Sondererbrecht.
Wir unterstützen und beraten Sie bei folgenden Themenkomplexen:
Gestaltung von Übergabeverträgen
Erbfolge in einen Hof
Abfindung etwaiger Miterben nach Eintritt des Erbfalls