Miet- und Pachtrecht

Die optimale Gestaltung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen ist sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter von Interesse. Geht es um gewerbliche Objekte ist ein gut ausgearbeiteter Vertrag für die Rendite von Projekt- und Bestandsverträgen von herausragendem Interesse. Ein langfristiger Bestandsschutz von Mietverträgen ist wiederum wirtschaftliche Grundlage für den gewerblichen Mieter.

 

Wir beraten gewerbliche und nicht gewerbliche Vermieter sowie Mieter in allen Fragen der Gestaltung, Optimierung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch.

 

Unsere Leistungen umfassen:

  • Die Verhandlung und Gestaltung neuer Miet- und Pachtverträge
  • Die Bewertung und Optimierung bestehender Miet- und Pachtverträge
  • Die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
  • Die Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsrechten bei Mietmängeln
  • Die Beendigung und Abwicklung von Mietverträgen